Aktiengesellschaft (AG)
Die liechtensteinische Aktiengesellschaft
unterscheidet sich nicht allzu sehr von den in den anderen europäischen
Staaten verwendeten Regelungen für diese Gesellschaftsform. Auch sie
besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.

Das Mindestkapital beträgt CHF
50'000.- und ist aufgeteilt in Inhaber- oder Namensaktien mit beliebigen
Wertstufen. Die Versammlung der Aktionäre, die Generalversammlung, bildet
das oberste Organ der Gesellschaft.
Der Verwaltungsrat ist mit der
Geschäftsführung betraut. Die Aktiengesellschaft unterliegt der
Buchführungspflicht. Eine Kontrollstelle hat die Buchhaltung jährlich zu
prüfen.
Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer
Stiftungsgründung erhalten Sie über Ihren persönlichen
Kundenberater oder kontaktieren Sie uns.
Preis 750,- EUR