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Aktiengesellschaft (AG)

Die liechtensteinische Aktiengesellschaft unterscheidet sich nicht allzu sehr von den in den anderen europäischen Staaten verwendeten Regelungen für diese Gesellschaftsform. Auch sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit.

Das Mindestkapital beträgt CHF 50'000.- und ist aufgeteilt in Inhaber- oder Namensaktien mit beliebigen Wertstufen. Die Versammlung der Aktionäre, die Generalversammlung, bildet das oberste Organ der Gesellschaft.

Der Verwaltungsrat ist mit der Geschäftsführung betraut. Die Aktiengesellschaft unterliegt der Buchführungspflicht. Eine Kontrollstelle hat die Buchhaltung jährlich zu prüfen.

 

Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer Stiftungsgründung erhalten Sie über Ihren persönlichen Kundenberater oder kontaktieren Sie uns.

 

Preis 750,- EUR

 

Broschüren

AG in Liechtenstein

 

Bücher zu diesem Thema

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

   
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