Anstalt (Establishment)
Die Anstalt (Establishment, Etablissement)
ist eine Unternehmensform des Privatrechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um ein verselbständigtes Vermögen,
für deren Verbindlichkeiten nur das Vermögen der Gesellschaft haftet. Das
Mindestkapital beträgt CHF 30'000.—und ist in der Regel nicht in Anteile
zerlegt. Die Anstalt ist berechtigt, als Zweck lediglich
Vermögensverwaltung zu betreiben, aber auch Handels- und Finanzgeschäfte
aller Art zu tätigen. In der Festlegung der Statuten und der Organisation
räumt das Gesetz weitreichende Freiheiten ein. Erst mit der Eintragung in
das Öffentlichkeitsregister entsteht die Anstalt und erlangt damit auch
Rechtspersönlichkeit.
Der Gründer einer Anstalt erwirbt bestimmte
Rechte, die als Gründerrechte bezeichnet werden. Der Inhaber dieser
Gründerrechte bildet das oberste Organ der Gesellschaft. Die Gründerrechte
können durch Abtretung (Zessionsurkunde) übertragen werden. Weitere Organe
der Anstalt sind der mit der Geschäftsführung betraute Verwaltungsrat,
eine Kontrollstelle (bei kommerzieller Tätigkeit der Gesellschaft) und
allenfalls weitere Organe gemäss den Statuten.
Das PGR bestimmt die
Befugnisse des obersten Organes, falls die Statuten diese Kompetenzen
nicht anders definieren. Dem Verwaltungsrat obliegt grundsätzlich die
Geschäftsführung und die Vertretung der Anstalt in allen Angelegenheiten.
Den Begünstigten kommt der wirtschaftliche
Nutzen der Anstalt zu. Sie werden vom obersten Organ in der Regel in einem
sogenannten Beistatut bezeichnet, welches den Inhalt und den Umfang ihrer
Begünstigung regelt. Dieses Beistatut muss nicht beim
Öffentlichkeitsregister hinterlegt werden.
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