Trust (Treuhänderschaft)
Es gibt viele gute Gründe,
bei der Errichtung eines Trusts. GI als Partner zu wählen.
Einer davon ist Vertrauen. Meist möchten Sie mit einem
Trust Familienmitglieder oder Freunde begünstigen oder Sie
möchten Ihre Steuer- und Immobilienplanung optimal
gestalten. Oft werden Trusts auch für karitative Zwecke
oder zur Ausschüttung von Gewinnanteilen an Mitarbeiter
errichtet. Wir sind Ihnen in jedem Fall ein erfahrener
Partner.
Unsere Partnertreuhandgesellschaften in Liechtenstein,
Bahamas, den Cayman Islands, Singapur und Jersey versetzen
uns in die Lage, unsere Kunden bei der Errichtung von
Trusts und Gesellschaften weltweit diskret zu
unterstützen.
Die Treuhänderschaft ist
ein Vertragsverhältnis, gemäss welchem ein Treugeber (Settlor)
bewegliches oder unbewegliches Vermögen oder ein Recht
(Treugut) dem Treuhänder (Trustee) mit der Verpflichtung
zuwendet, dieses als Treugut im eigenen Namen als
selbständiger Rechtsträger zu Gunsten der Begünstigten zu
verwalten und zu verwenden. Die Treuhandurkunde regelt die
Einzelheiten dieses Vertragsverhältnisses. Der Trust wurde
dem angelsächsischen Common Law nachgebildet. Er kann im
Öffentlichkeitsregister eingetragen werden. Die
Treuhandurkunde kann dort auch bloss hinterlegt werden.
Falls Sie weiterführende Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren
persönlichen Kundenberater oder kontaktieren Sie uns.
Möchten Sie gleich einen Trust errichten?
Preis 750,- EUR